Ihr kurzer Weg zum Energieausweis

Hauseigentümer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Er soll darüber Auskunft geben, ob es sich bei der Immobilie um einen Energiefresser oder um ein sparsames Gebäude handelt.


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